Kunterbunt in Evestorf

Kindertagespflege Alexandra Scharbatke

Kinderschutz geht alle an!

Mein Kinderschutzkonzept wird von mir stets weiterentwickelt, da auch ich mich weiterentwickle. Bitte schauen Sie regelmäßig auf meiner Homepage vorbei. 

Verantwortung

Während der Betreuungszeit habe ich die Verantwortung für die mir anvertrauten Tageskinder. Diese Verantwortung übertrage ich nicht auf andere Personen. Ich bewahre die Tageskinder davor, durch akute oder akut drohende Gefahren, durch Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch in meiner Kindertagespflege Schaden zu nehmen. Mir ist bewusst, dass die Gefahren auch aus dem sozialem Umfeld der Tageskinder ausgehen kann. 

Über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII bin ich informiert und handele entsprechend. Meine Autoritätsposition und das bestehende Vertrauensverhältnis zu den Tageskindern nutze ich nicht aus.

Fortbildungen zu diesem Thema sind wichtige Instrumente um meine Kenntnisse zu vertiefen und Alltagssituationen zu reflektieren. Ich nutze Fortbildungsangebote und informiere mich regelmäßig über gesetzliche Vorgaben


Kinder haben Rechte

Kinder haben Rechte

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel und definiert aktuell 41einzelne Rechte für Kinder. Ich setze mich mit den gesetzlichen Vorgaben auseinander und berücksichtige bei allen meinen Entscheidungen und Handlungen das Kindeswohl meiner Tageskinder. Mit meinem Kinderschutzkonzept schaffe ich Transparenz bezüglich meiner Haltung und meinem Blick auf das Thema Kindeswohlgefährdungen. 

10 ausgewählte Kinderrechte im U3-Bereich

Kein Kind

darf benachteiligt werden.

Kinder haben das Recht, 

bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen.

Kinder haben das Recht darauf, 

dass ihre Würde geachtet wird.

Beeinträchtigte Kinder haben das Recht

auf  besondere Fürsorge und Förderung.

Kinder haben das Recht, 

gesund zu leben.

Kinder haben das Recht, 

wichtige Informationen zu erhalten.

Kinder haben das Recht, 

zu lernen und bei der Entfaltung ihrer Fähigkeiten

unterstützt zu werden.

Kinder haben das Recht 

zu spielen, sich zu erholen

und künstlerisch tätig 

zu sein.

Kinder haben das Recht

auf Schutz vor Gewalt.

Kinder haben das Recht 

auf eine eigene Meinung.


Partizipation von Kindern in der Kindertagespflege

Das Fundament im Kinderschutz ist die Teilhabe (=Partizipation) von Kindern. Als Kindertagespflegeperson ist es mein Ziel, dass aus meinen Tageskindern starke und selbstbewusste Kinder werden, die ihre Bedürfnisse und Wünsche frei äußern und sich selbst abgrenzen können.

Ich gebe den Kindern Raum für Mitbestimmung und Mitgestaltung bei allen Themen die sie betreffen. Dies ermögliche ich durch:

  • bedürfnisorientiertes Handeln, abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und persönliche Fähigkeiten des Kindes
  • Hineinwachsen in demokratische Werte und Strukturen, in denen die Kinder Verantwortung für das eigene Handeln übertragen bekommen und schon ältere Kinder Verantwortung für die Gruppe übernehmen, z. B. durch Mithilfe in Alltagssituationen
  • Fehlerfreundliche Kultur, da Fehler im Alltag passieren und zum Lernen dazugehören - aus jedem Fehler kann eine positive Lernerfahrung erworben werden (sowohl von mir als Kindertagespflegeperson oder den Tageskindern)

Bei diesen Alltagssituationen können die Tageskinder partizipieren: 


  • Sitzplatzentscheidung z. B. bei den Mahlzeiten oder beim Spielen am Tisch
  • Beteiligung bei den Mahlzeiten - was und in welcher Menge
  • Musikalische Begleitung - Mitbestimmung bei der Liederauswahl - Wünsche äußern
  • Ausflüge - Mitbestimmung beim Ziel
  • An- und Ausziehen - Selbstentscheidung
  • Selbstbestimmung bei Spielzeug-, Buch- und Farbauswahl 
  • Schlafen oder nur Ausruhen 
  • Windel oder Töpfchen/Toilette - natürlich ohne Zwang
  • Selbstentscheidung über Nähe/Distanz - möchte das Kind z. B. beim Spielen Nähe zulassen oder nicht
Anmerkung: Die Sicherheit, Pflege, Fürsorge und benötigte Erholung aller Tageskinder haben Vorrang.
Morgenkreis
Bei unserem morgendlichen Stuhlkreis haben die Kinder die Gelegenheit über ihre Wünsche und Bedürfnisse zu sprechen. Darüber hinaus nutzen wir den Morgenkreis auch um uns mitzuteilen was uns nicht gut gefallen hat (aktives Beschwerdemanagement).

Die Mitbestimmung geht über die Sprache, Mimik oder Gestik. Die Tageskinder nehmen gerne an Abstimmungen teil, sogar schon die Kleinsten. 

Das Recht auf Partizipation ist unabhängig vom Alter oder Entwicklungsstand der Tageskinder. Auch junge Kinder wollen und können im Alltag bei vielen Situationen mithelfen und Dinge mitentscheiden, die sie betreffen.

Partizipation unterstützt:

  • die persönliche Entwicklung
  • eigene Entscheidungsprozesse und Ergebnisse
  • eine persönliche Entwicklung der Autonomie
  • die Demokratie (learning by doing)

Wichtig ist mir, dass die Äußerungen oder Meinungen von Kindern ernst genommen werden und diese auch stehen gelassen werden. Ich überzeuge die Tageskinder nicht von meiner eigenen Meinung.

Mir ist meine eigene Selbstevaluation und Selbstreflexion in der Betreuung wichtig!

Selbstevaluation heißt, dass ich systematisch, analysierend und bewertend meine Arbeit mit den Kindern beobachte um diese zu stabilisieren oder zu verbessern. Ich schaue mir quasi selbst über die Schulter und untersuche und beurteile meine Kindertagespflege.

Selbstreflexion bedeutet sich bewusst mit etwas Erlebten in der Kindertagespflege auseinanderzusetzen, um das Geschehen besser zu verstehen. Das reine Nachdenken ist nicht ausreichend, somit wird das Erlebte geprüft, verglichen und die Situation untersucht, sodass sie von verschiedenen Blickwinkeln aus beleuchtet wird.

Das Ziel meiner Reflexion in der Kindertagespflege ist aus dem Geschehen, dem Fehlverhalten oder den Fehlern zu lernen, durch meine Analyse bekomme ich mehr Zugang zu meinem eigenen Handeln und Empfinden. Dadurch kann ich in der Zukunft bessere Lösungen finden und das Wiederholen von Fehlverhalten kann verhindert werden.

Meine Reflexionsziele:

  • Herausforderungen lösen/Stärkung des lösungsorientierten Denkens
  • Gewinn an Selbsterkenntnis
  • Training der Reflexionsfähigkeit und der eigenen Fähigkeit, Dinge zu hinterfragen
  • Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen und Gedanken
  • Fremdverhalten besser akzeptieren zu können

In diesem Zusammenhang war mir auch meine Fortbildung zur Fachkraft "Systematische Arbeit in der Pädagogik" wichtig. Ich beziehe nicht nur meine Tageskinder, sondern auch die Systeme in denen sie sich befinden, mit in meine Reflexionen ein.



Gewaltfreie Erziehung

Der neue § 1631(2) BGB ist eindeutig!

Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung, d. h. körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Die Formulierung dieses Gesetzes ist so eindeutig und klar, dass sich daraus unzweifelhaft eine Verpflichtung der Erwachsenen zum respektvollen Umgang mit Kinder ableiten lässt. Dies gilt für alle Erwachsenen, unabhängig vom Verhältnis, das sie zu den Kindern haben, auch für Kindertagespflegepersonen.
(Quelle Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend")

Die beste Voraussetzung für ein harmonisches Miteinander in der Kindertagespflege ist für mich eine gute pädagogische Beziehung/Bindung zu den Tageskindern. Diese wird durch Vertrauen, Geborgenheit und Sicherheit aufgebaut. Um eine friedvolle und harmonische Basis zu schaffen, wende ich eine gewaltfreie Kommunikation an. Gewaltfreie Kommunikation kann verbal und/oder nonverbal stattfinden.  Die Bedürfnisse der einzelnen Tageskinder und/oder der gesamten Gruppe stehen für mich dabei immer im Vordergrund. 

Durch meine Beobachtungen erkenne ich die Situationen in denen meine Tageskinder von mir Unterstützung und konstruktive Hilfe benötigen. Ich begleite die Kinder solange in diesem Prozess, bis wieder eine harmonische Basis hergestellt wurde. Dabei ist es mein Ziel, dass negative Gefühle, Ängste und Wut erst gar nicht entstehen. 

Ich praktiziere keine Strafen und grenze meine Tageskinder niemals aus.