Kunterbunt in Evestorf

Kindertagespflege Alexandra Scharbatke

Fragen über Fragen

Nachfolgend beantworte ich Ihnen häufig gestellte Fragen:


Steht uns ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege zu und werden wir finanziell unterstützt?

Ab dem 01. August 2013 haben Eltern für ihr Kind (ab dem vollendeten ersten Lebensjahr) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte (Krippe). Die Eltern haben ein Wahlrecht und können die gewünschte Betreuungsform für ihr Kind wählen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Kontaktaufnahme zu Ihrem zuständigen Familienservicebüro. Sie können dort die finanzielle Förderung für einen Betreuungsplatz beantragen. 

Kontakt für Wennigsen:

Gemeinde Wennigsen (Deister)

Familienservicebüro
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen
Fachberatung Frau J. Bartels-Sonntag

Welche Vorteile bietet die Kindertagespflege gegenüber einer Krippenbetreuung?

Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe (max. 5 Kinder gleichzeitig), wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal.

Die Kindertagespflegeperson als verlässliche Bezugsperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung in dem heimeligen und familiennahen Betreuungsumfeld. 

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson garantiert ein hohes Maß an Betreuungsqualität und sichert somit das Kindeswohl. 

Als Kindertagespflegeperson nehme ich mir ganz viel Zeit für alle Betreuungsthemen. Die Eltern sind bereits vor dem Betreuungsbeginn über alle organisatorischen Themen informiert und haben Gelegenheit mich sehr gut kennenzulernen. 

Kann ich die anderen Familien kennenlernen?

Ja, ich biete viele Gelegenheiten an, dass die Familien sich kennenlernen können. Gut geeignet ist dafür unser jährliches Sommerfest auf dem die neuen Familien begrüßt werden. Die Familien haben Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung. Viele Freundschaften zwischen den Kindern und/oder den Eltern konnten so schon entstehen. Oft treffen sich die Familien später im Kindergarten oder in der Schule wieder. 

Masernschutzimpfungung

Gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Kindertagespflegepersonen verpflichtet die 1. und 2. Masernschutzimpfung bei den Tageskindern zu überprüfen. Sie lassen Ihr Kind nicht gegen Masern impfen? Dann kann ich Ihnen keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind anbieten.

Auch die Kindertagespflegepersonen müssen einen Masernschutz nachweisen.

Gibt es einen Betreuungsvertrag?

Alle Punkte rund um meine Kindertagespflege sind in einem Betreuungsvertrag geregelt. Erst mit Vertragsabschluss haben Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind gesichert. 

Das Tageskind ist krank, was nun?

In diesem Fall sind die Eltern für die Betreuung des Kindes verantwortlich. 

Was sind Studientage?

Pro Kindergartenjahr (01.08. bis 31.07.) müssen sich die Kindertagespflegepersonen  der Gemeinde Wennigsen mindestens an 24 Unterrichtseinheiten fortbilden. Die Termine werden von mir frühzeitig mitgeteilt, falls diese während der Betreuungszeit stattfinden müssen. 

Was muss mein Kind schon alles können, wenn es in die Kindertagespflege kommt?

Ihr Kind muss noch gar nichts können! Ich bin mir aber sicher, dass Ihr kleiner Schatz schon ganz viel kann. Individuell besprechen wir die Eingewöhnung von Ihrem Kind. Je nach Alter und Entwicklungsstand unterstütze ich Ihr Kind in allen Bereichen wie z. B. Essen, Schlafen, Bewegung/Laufen und Sprechen. Durch eine gute Elternpartnerschaft und regelmäßige Entwicklungsgespräche tausche ich mich mit den Eltern über den aktuellen Entwicklungsstand aus. Gemeinsam unterstützen wir das Kind in allen Entwicklungsfeldern. 

Inklusion in der Kindertagespflege, geht das überhaupt?

Ja, unbedingt! Durch die kleine Gruppengröße in der Kindertagespflege ist eine individuelle Förderung gut möglich. Bitte sprechen Sie mich rechtzeitig an, wenn Sie das Gefühl oder die Gewissheit haben, dass Ihr Kind beeinträchtigt ist oder eine besondere Unterstützung benötigt.

In meinem beruflichen Alltag konnte ich schon sehr umfangreiche Erfahrungen sammeln. Allergien und/oder Lebensmittelunverträglichkeiten kommen sehr häufig vor. Durch eine intensive Elternpartnerschaft konnte ich bisher Kinder mit Beeinträchtigungen betreuen. 

Datenschutz

Datenschutz ist Kinderschutz. Ich erfülle alle gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen.

Kann mein Kind von einer Krippe in die Kindertagespflege wechseln?

Ja, sollte sich Ihr Kind in der Kindertagesstätte nicht wohlfühlen oder es gibt andere Gründe, die für einen Wechsel sprechen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. 

Kinderschutzkonzept für die Kindertagespflege?

Kinderschutz steht an erster Stelle! Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Tageskinder hat für mich höchste Priorität. Mein Kinderschutzkonzept für "Kunterbunt in Evestorf" wird von mir stets weiterentwickelt und an neue Situationen angepasst. 


Kinder haben Rechte

Die Auswahl der vorstehenden Fragen ist noch lange nicht komplett. Ich werde die Liste immer wieder erweitern.

Sie haben noch Fragen? Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ihre Fragen interessieren bestimmt auch andere Familien.

E-Mail: alexanadra.scharbatke@web.de